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Die Rauchbombe aus dem Schweinfurter Icedome hat weitere Folgen für die Übeltäter
Über 14.000 Euro Schmerzensgeld für Tanja Kriegelstein
23.06.2016 - 09:56 - BEL- Bayernliga - Allgemein - veröffentlicht von Norman Flaake - Verfasser: Michael Horling
 

SCHWEINFURT / SONTHOFEN / HÜNFELD - Für Tanja Kriegelstein aus Hünfeld in Hessen, die im März des Jahres 2012 als ehrenamtliche Ordnerin beim Eishockeyspiel der Schweinfurter Mighty Dogs gegen Sonthofen ihren Dienst verrichtete, ist das Leben seit diesem Tag ein anderes. Der von jugendlichen Fans der Gäste in der geschlossenen Eishalle gezündete Rauchtopf verletzte sie schwer an der Lunge (wir berichteten mehrfach).

Kriegelstein blieb es nun nicht erspart, den Haupttäter F., der zur Tatzeit knapp über 20 Jahre alt war, und den zweiten wegen des Zünden eines Bengalos verurteilten Ü. nun nochmals zu treffen. Ü wurde beim Hauptprozess im Allgäu nach Jugendstrafrecht verwarnt und musste Sozialstunden ableisten. F. wurde zu einem Jahr und zwei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt - als Gesamtstrafe für die Körperverletzung und eine Anstiftung zur Falschaussage. Denn ihm konnte man zunächst die Tat nicht nachweisen, weil er sie dementierte und Zeugen, darunter seine Mutter, das auch im Gericht so bestätigten. Erst über ausgewertete Handys fand man Nachrichten, in denen F. mit seinem Tun prahlte.... So konnte er überführt werden.

Mit Geldauflagen war dieses Urteil damals nicht verbunden. Denn in einem noch laufenden Prozess fordert beispielsweise Kriegelsteins Krankenkasse 19.000 Euro Schadensersatz von den Feuerzündern. Hier steht das Urteil noch aus. Und nun ging es im Schweinfurter Landgericht um Schmerzensgeld. F. und Ü. mussten beide mit ihren Anwälten aus dem Allgäu anreisen. Es geht also längst nicht mehr um die Schuld, sondern nur noch um die Haftung. F. hatte übrigens Prozesskostenhilfe beantragt.

An sich wollte die gesundheitlich schwer angeschlagene Tanja Kriegelstein über ihre Anwältin 35.000 Euro Schmerzensgeld einklagen. Richter Dr. Alexander Müller-Teckhof stellte gleich fest, dass es in so einem Verfahren nur eine relative Gerechtigkeit geben könne und "die überflüssige Aktion" nur schwer in einen finanziellen Betrag zu fassen sei. Er regte aber auch eine "schnelle Ausfahrt aus dem Prozess" an, sprich: eine Einigung ohne Urteil.

Beide Seiten näherten sich darauf einander an, wobei vor allem die Klägerseite enorme Abstriche machte, um Kriegelstein nicht weiter zu belasten. Letztlich verpflichteten sich F. und Ü. jeweils, ab dem 1. August monatlich sechs Jahre lang jeweils 100 Euro an die Geschädigte zu zahlen, die somit 14.400 Euro bekommen wird. Alle Parteien aber zahlen die eigenen Kosten für Anwälte selbst. Bei weitem nicht angemessen für das, was ihrer Mandantin widerfahren ist, sei die Summe, so die Anwältin von Tanja Kriegelstein.

 
 
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